Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vermietungsgegenstand:
1.1 Über die Internetseite www.ferienwohnungen-freiburg-martin.de und andere Internetportale vermieten wir als Beherbergungsbetrieb Ferienwohnungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnungen.
1.2 Die Ausstattungselemente, welche in den Medien angegeben und abgebildet sind, sind unverbindliche Beispiele. Die Ausstattung kann im Einzelfall verändert sein.
2. Leistung
2.1 Wir als Beherbergungsbetrieb sind verpflichtet, die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung der Ferienwohnung. Bei widrigen Umständen bzw. bei höherer Gewalt hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und die mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Ersatz-Unterkunft anzubieten. Es besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der bereits im Vorfeld leisteten Zahlung.
2.2 Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu bezahlen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Ferienwohnung wirklich genutzt hat oder nicht.
2.3 In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.
3. Abschluss des Vertrages
3.1 Der Mietvertrag zwischen Mieter und dem Beherbergungsbetrieb kann mündlich oder schriftlich mit Brief, Telefax oder Mail abgeschlossen werden und gilt bei beidseitiger Zusage als verbindlich geschlossen.
3.2 Eine vom Beherbergungsbetrieb angeforderte Anzahlung bzw. Vorauszahlung muss vom Mieter fristgerecht bezahlt werden, ansonsten kann die Reservierungszusage gegenstandslos werden.
4. Preise
4.1 Die auf unserer Homepage und in den Medien angegebenen Preise sind verbindlich.
4.2 Die Preise sind inklusive 5 % Bettensteuer und einer Endreinigung.
4.3 Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Preise sind Endpreise und beinhalten alle Nebenkosten. Dusch-Hand-Geschirrtücher, sowie die Bettwäsche werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
4.4 Die gebuchte Ferienwohnung darf nur von der angegebenen Personenzahl, wie in der Reservierungsbestätigung angegeben bewohnt werden. Hierbei gelten Kinder als Personen.
5. Zahlung
Wie allgemein üblich, ist der vereinbarte Betrag vollständig in bar bei Schlüsselübergabe gegen Aushändigung einer entsprechenden Quittung bzw. Rechnung zu bezahlen.
5.1 Wird am Tag der Anreise die Unterkunft abgesagt, erscheint der Gast nicht oder reisen weniger Personen als gebucht an, ist der volle Preis zu bezahlen.
5.2 Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.
6. Stornierung
6.1 Für eventuelle Stornierungen gelten ausschliesslich die allgemeinen Reservierungsbestimmungen des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.
7. An- und Abreise
7.1 Die Ferienwohnung kann ab 13 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Die Abreise hat am Tage der Abreise bis spätestens 11 Uhr erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten sind mit dem Vermieter zu vereinbaren.
7.2 Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, die mit dem Gastgeber vereinbarte Anreisezeit einzuhalten, ist dieser verpflichtet, den Gastgeber rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.
8. Kündigung
8.1 Wir als Beherbergungsbetrieb behalten uns vor, die Anmietung der Ferienwohnung vor Ablauf der Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes zu beenden. Wenn ein Missbrauch einer Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Hierzu gehören Diebstahl, Sachbeschädigung, Ruhestörung der Mitbewohner.
9. Sorgfaltspflichen
9.1 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen, Ferienwohnung, Wohnhaus, Inventar und Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung, Wohnhaus, Inventar, Außenanlagen auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessen Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Das Verstellen von Betten, Tischen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen ist nur in Absprache erlaubt und am Abreisetag wieder in den ursprünglichen Zustand zu setzen. Dies gilt unter anderem auch für den TV, dessen Neigung an der Wandaufhängung nicht verstellt werden darf.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll in den vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Es ist strikt verboten, die vorhandenen Rauchmelder zu entfernen, bzw. zu manipulieren, damit sie nicht mehr funktionieren.
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Aus versicherungstechnischen Gründen sind beim Verlassen der Wohnung sämtliche Türen und Fenster zu schließen. Die Ferienwohnungen sind absolute Nichtraucherwohnungen. Für den Verlust des Schlüssels ist der Mieter verantwortlich und muss entstehende Kosten für einen neuen Schlüssel bzw. den Austausch des Schlosses übernehmen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.