Reservierungsbestimmungen
Allgemeine Reservierungsbestimmungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (Ferienwohnungen).
1. Reservierungsbedingungen:
Lieber Gast,
diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb. Bitte schenken Sie Ihnen Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reservierungsbedingungen und Konditionen an. Vertragliche Beziehungen entstehen jeweils zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast.
Für Buchung und Abwicklung gelten die nachfolgenden Bedingungen:
2. Beherbergungsvertrag – Rechte und Pflichten:
Wird eine Ferienwohnung bestellt und bestätigt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich. Eine telefonische Bestellung reicht aus. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei schriftlicher Bestellung (Anmeldung) stellt diese ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. (Siehe dazu Punkt 4.1)
3. Leistungen und Preise:
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Sie schliessen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, werden nur bei einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung verbindlich.
4. Buchung und Abrechnung:
4.1 Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Bucher auf für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Gäste, bzw. Teilnehmer. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt ein für beide Vertragspartner bindender Gastaufnahmevertrag zustande.
4.2 Die Abrechnung erfolgt direkt in bar zwischen dem Bucher (ggf. gleichzeitig Gast) und dem Vertreter des Beherbergungsbetriebes. Lediglich bei ausdrücklichem Hinweis auf der Reservierungsbestätigung erfolgt in Ausnahmefällen eine Rechnungsstellung durch den Vertreter des Beherbergungsbetriebes.
5. Rücktritt – Stornierungen:
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Wenn der Gast von der verbindlichen Buchung zurücktritt, oder gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, so hat der Beherbergungsbetrieb bzw. Vermieter nach dem grundsätzlich Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird.
Nach allgemeinen, von der Rechtssprechung gebilligten, Erfahrungssätzen sind in der Regel folgende Berechnungen üblich:
80 % des gebuchten Übernachtungspreises, soweit keine anderweitige kurzfristige Vermietung erfolgen kann.
6. Storno / Rücktrittskonditionen:
Buchungen von Ferienwohnungen und Privatunterkünften:
Bei Rücktritt ab dem 7. Tag bis 2. Tag vor Anreise wird 60 % des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt ab einem Tag vor Anreise oder bei Nichtantritt wird 80 % des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt, sofern keine anderweitige Vermietung erfolgen kann.
6.1 Nichtanreise (No-Show)
Sowohl für Gruppenbuchungen als auch für Einzelreisende gilt:
Der Vermieter ist berechtigt, bis zu 80 % der Gesamtbuchung in Rechnung zu stellen, sofern die bereit gestellten Kapazitäten nicht anderweitig vermietet werden konnten.
7. Umbuchungen:
Umbuchungen wie Änderungen der Zimmerart, der Zimmeranzahl, der An- und Abreisedaten, sowie Stornierungen, können jederzeit vorgenommen werden. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen und Konditionen für Ihre Buchung.
8. Haftung:
Für die Erbringung der gebuchten Leistungen ist der Beherbergungsbetrieb direkt einstandspflichtig.
9. Reklamation / Mängelanzeige:
Soweit Mängel bei der Erbringung der gebuchten Leistungen auftreten, sollte sich der Gast sofort anden jeweiligen Leistungsträger wenden, damit abgeholfen werden kann.